Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Die hier angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge AGB genannt) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Auftragnehmerin Vanessa Elwitschger (in Folge Shinetime genannt) und dem/der AuftraggeberIn (in Folge KundIn genannt). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen Shinetime und dem/der KundIn geschlossenen Auftrags.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Shinetime führt folgende Dienstleistungen durch:
- Ordnungsberatung vor Ort
- Virtuelle Ordnungsberatung
- Virtuell Planung eines Ordnungssystems in Präsentationsform als PDF
- Hilfestellung beim Aufräumen, Aussortieren, Reorganisieren und Entsorgen von Gegenständen
- Aktives Mithelfen bei oben genannten Aktionen durch Ausräumen, Falten, Wegräumen
- Besorgen von benötigten Boxen, Körben, Kisten, Drehtellern, Kleiderbügel, Ablagesystemen (nachfolgend Organizer genannt)
2.2. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des/der KundIn kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Beratungsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels/Erfolgs des/der KundIn.
3. Vertragsabschluss
3.1. Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich oder mündlich ab Terminvereinbarung zwischen Shinetime und dem/der KundIn.
3.2. Der/die KundIn hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Shinetime kann Angebote eines/einer KundIn zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen ablehnen.
4. Preise, Abrechnung
4.1. Grundsätzlich gelten die Preise gemäß Angebot (Pauschalen) oder werden nach tatsächlichem Stundenaufwand verrechnet. Zuschläge können anfallen, wie bspw. Fahrtkosten, Parkgebühren, siehe Punkt 5.1., sowie für die Mitnahme von Organizer-Produkten, die eine Autofahrt erforderlich machen, siehe Punkt 6 bzw. die Entsorgung von allfälligen Gegenständen mittels PKWs, siehe Punkt 10. Dies wird vorab kommuniziert und im Angebot ganz klar gekennzeichnet, sollten Extrakosten anfallen. Die Kosten für die benötigten Ordnungshelfer werden im Anschluss berechnet, dem/der KundIn aber vorab kommuniziert.
4.2. Alle Preise sind in Euro angegeben.
4.3. Alle Preise sind Endpreise und aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
4.4. Die Rechnungszustellung erfolgt per E-Mail an die Shinetime von dem/der KundIn mitgeteilten E-Mail-Adresse.
4.5. Der/die KundIn hat die Leistung mittels Überweisung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
4.6. Gutscheine werden im Vorhinein abgerechnet.
4.7. Bei Projekten, die sich über mehrere Wochen ziehen ist Shinetime berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen.
4.8. Shinetime ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
5. Fahrtkosten & Parkgebühren
5.1. Die Fahrtkosten werden im Vorhinein abgesprochen.
5.2. Die Parkgebühren fallen zu Lasten des Auftraggebers.
5.3. Für Einsatzorte mit einer Entfernung über 50 km vom Firmensitz, gilt eine Mindesteinsatzdauer von 3 Stunden pro Einsatz und es werden zusätzlich zum amtlichen Kilometergeld noch die halbe Wegzeit mit dem für die Dienstleistung vereinbarten Stundensatz verrechnet.
6. Warenlieferung
6.1. Äußert der/die KundIn den Wunsch, dass Organizer mitgebracht werden sollen, kann von Shinetime eine Gebühr für die Besorgung und den Transport dieser Organizer verrechnet werden. Auch diese Extrakosten werden vorab kommuniziert und transparent angeboten.
6.2. Sofern im Rahmen des Vertrages mit Shinetime Organizer geliefert werden (z. B. Ordnungsboxen) gilt, dass sämtliche gelieferten Organizer bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen von Shinetime im Eigentum desselben bleiben.
7. Terminabsage
7.1. Shinetime kann vereinbarte Termine ohne Angabe von Gründen absagen. Diese abgesagte Termine werden dem/der KundIn nicht in Rechnung gestellt. Dem/der KundIn stehen aus der Terminabsage durch Shinetime keine Ansprüche zu.
7.2. Der/die KundIn kann vereinbarte Termine bis 48 Stunden vor Beginn des Termins kostenlos absagen.
7.3. Bei der Absage eines vereinbarten Termins weniger als 24 Stunden vor dessen Beginn, verpflichtet sich der/die KundIn zur Zahlung einer Ausfallgebühr von € 100,-- brutto. Dies gilt nicht, wenn der/die KundIn ohne Verschulden gehandelt hat (z. B. bei einem Unfall). Shinetime kann einen Nachweis für ein fehlendes Verschulden verlangen.
7.4. Sollte der/die KundIn zum vereinbarten Termin nicht zu Hause anzutreffen sein, ohne dass er vorher abgesagt hat, hat Shinetime Anspruch auf Ersatz des dadurch entstandenen Aufwandes, d. h. die Anfahrt und die vorgesehenen Leistungsstunden sind von dem/der KundIn zu bezahlen.
8. Vertraulichkeit
Shinetime behandelt die Daten der/des KundIn vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche mit dem/der KundIn Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der KundIn.
9. Eigentum
Alle Gegenstände, die sortiert werden, sind Eigentum des/der KundIn. Der/die KundIn entscheidet selbst, ob er bestimmte Gegenstände entsorgen, spenden, weitergeben möchte.
10. Entsorgung
Die Kosten für die Entsorgung aussortierter Gegenstände liegen bei dem/der KundIn. Gegen Bezahlung einer Gebühr ab € 50,-- brutto übernimmt Shinetime den Abtransport von bis zu einer PKW-Ladung voll mit Gegenständen.
11. Auftragserfüllung
Die Leistungen des Ordnungscoach gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der/die KundIn nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss genau beschrieben werden. Werden von dem/der KundIn bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist Shinetime zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.
12. Haftung
12.1. Die Haftung von Shinetime ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Shinetime, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
12.2. Shinetime übernimmt keine Haftung für verlegte Gegenstände. Wertgegenstände müssen von dem/der KundIn persönlich sortiert werden.
13. Urheberrecht
Sämtliche von Shinetime herausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Diese dürfen von dem/der KundIn nur für die Umsetzung der Beratung verwendet werden.
Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
14. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich Lücken erweisen.
Gerichtsstand liegt in Wien.
